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Hundeführschein in Österreich


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Beim Hundeführschein (auch oftmals "Hundeführerschein" genannt) muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem Hund richtig umgehen kann. Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden soll gefördert werden.
Die Verordnungen sind nicht für ganz Österreich einheitlich, in jedem Bundesland gilt momentan noch eine andere Gesetzeslage. Klicken Sie auf den jeweiligen Button und Sie gelangen direkt zum gewünschten Bundesland bzw.Artikel:

Hundeführschein in Wien
Hundeführschein in Niederösterreich
Hundeführschein im Burgenland
Hundeführschein Steiermark
Hundeführschein in Kärnten
Hundeführschein in Tirol
Hundeführschein in Salzburg
Hundeführschein in Vorarlberg
Hundeführschein in Oberösterreich

Allgemeine Informationen
Alles über die "Prüfung"




Hundeführschein in Wien
Der VERPFLICHTENDE HUNDEFÃœHRSCHEIN

für "Kampfhunde" ist mit 1. JULI 2010 für Wien in Kraft getreten (89% aller WienerInnen haben bei der Volksbefragung dafür gestimmt)


Derzeit ist der Hundeführschein für folgende Hunderassen und Mischlinge daraus verpflichtend, diese Liste kann aber jederzeit erweitert werden:
• Bullterrier
• Staffordshire Bullterrier
• American Staffordshire Terrier
• Mastino Napoletano
• Mastin Espanol
• Fila Brasileiro
• Mastiff, Bullmastiff
• Tosa Inu
• Pitbullterrier
• Rottweiler
• Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
• Der Führschein gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen.

Wie und was wird geprüft:
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.

Im Anschluss folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden Hundeführschein wird der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie beispielsweise die Begegnung mit anderen Hunden trainiert.

Die Prüfung zum Hundeführschein wird im Auftrag des Veterinäramts der Stadt Wien (MA 60) durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüferinnen und Prüfern abgehalten.

Im Gegensatz zum freiwilligen Hundeführschein erfolgt keine Befreiung von der Hundeabgabe.

Voraussetzungen:
•Der Hundeführschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Listenhund" besitzen, müssen den Hundeführschein bis zum 30. Juni 2011 absolvieren.
• Das Mindestalter der HundehalterInnen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
• Die HundehalterInnen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
• Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
• Der Hund muss gechippt sein.
• Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein.
• Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein.

Wie erfolgt die Anmeldung, welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen, der Hund muss mitgebracht werden. Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente und Nachweise vorgelegt werden:
• Gültiger Lichtbildausweis
• Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
• Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden
• Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet sein (Chip)

Kosten / Zahlung:
Die PrüferInnen sind berechtigt, für ihren Aufwand bis maximal 25 Euro einzuheben.

Termine / Fristen:
Der Prüfungstermin sowie der Prüfungsort wird direkt mit den PrvüferInnen von den HundehalterInnen vereinbart. Eine Liste aller möglichen PrüferInnen wird bei der Anmeldung übergeben.

Mögliche Strafen ohne Hundeführschein:
Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets mit einem Maulkorb versehen sein. Erst nach positiver Absolvierung des Hundeführscheins gelten auch für hundeführscheinpflichtige Hunde die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich des Maulkorb- und Leinengebotes in Wien.

Werden HundehalterInnen nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Die HundehalterInnen können aufgefordert werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.

Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.

Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung hat die Behörde den Hund abzunehmen und dieser ist als verfallen anzusehen.

Besuch in Wien:
Ist jemand mit seinem hundeführscheinpflichtigen Hund nur kurzfristig in Wien zu Besuch, so ist ein Aufenthalt bis zu 1 Monat auch ohne Hundeführschein erlaubt. Der Polizei ist allerdings nachzuweisen, dass diese Person außerhalb von Wien lebt und der betroffene Hund außerhalb von Wien angemeldet ist. Für diese Hunde (sofern sie in obiger Liste angeführt sind) gilt aber absolute Maulkorbpflicht. Wer länger als einen Monat bleibt, muss den Hundeführschein machen.

Wiener brauchen den Hundeführschein, egal, wo der Hund gemeldet ist
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn jemand nur seinen Hund nach Wien bringt, um ihn von einer in Wien lebenden Person betreuen zu lassen. Das heißt in Wien lebende Personen müssen für sog. Kampfhunde, die außerhalb von Wien gemeldet sind einen Hundeführschein haben, auch wenn dieser Hund nur wenige Tage entgegen genommen wird. Damit soll verhindert werden, dass scheinhalber alle sog. "Kampfhunde" außerhalb von Wien angemeldet werden, um in Wien die Hundeführscheinpflicht zu umgehen.

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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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FREIWILLIGER HUNDEFÃœHRSCHEIN

Das Ziel des Hundeführscheines ist es, das Zusammenleben von Mensch und Tier in Wien konfliktfrei zu gestalten.

Wer die Prüfung zum freiwilligen Hundeführschein erfolgreich abgelegt hat, ist für das darauf folgende Jahr von der Hundeabgabe in Wien (43,60 Euro) befreit und erhält kostenlos die "Hundebox" der Stadt Wien.


Was und wie wird geprüft?
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil soll dazu beitragen, das Wissen über Hundehaltung, Hunde-ausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen.
Im praktischen Teil soll gelernt beziehungsweise gezeigt werden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, Alltagssituationen gemeinsam mit ihren Hunden tiergerecht, gesetzeskonform und stressfrei zu bewältigen.

Das Angebot richtet sich an alle HundehalterInnen in Wien. Wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sein.

• Das Mindestalter der Hunde zum Zeitpunkt der Prüfung muss sechs Monate betragen.
• Der zu prüfende Hund muss in Wien gemeldet sein.
• Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6), gemeldet ist, sofern eine Befreiung von der Hundeabgabe im Wege des freiwilligen Hundeführscheins gewünscht wird
• Eine Vorbereitung im Rahmen eines Kurses ist nicht erforderlich, aber wünschenswert

Kosten / Zahlung
• Die PrüferInnen sind berechtigt, für ihren Aufwand bis maximal 25 Euro einzuheben.
• HundehalterInnen, die die Prüfung zum freiwilligen Hundeführschein erfolgreich abgelegt haben, sind für das darauf folgende Jahr von der Hundeabgabe (43,60 Euro) befreit und erhalten kostenlos die "Hundebox" der Stadt Wien.

Zur Beachtung:
• Die Lernunterlagen kann man kostenlos downloaden oder gegen einen Unkostenbeitrag von zehn Euro per Post anfordern.
• Bei bestandener Prüfung wird von den PrüferInnen der Hundführschein ausgehändigt. Mit diesem können Sie sich die Gratis-Hundebox der Stadt Wien abholen und sind für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.

Die Zuständigkeit für den Hundeführschein in Wien:
Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60)
1030 Wien
Karl-Farkas-Gasse 16
Telefon +43 1 79514 97615
Fax +43 1 79514 9997619
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Telefonische Auskunft erteilt auch die Helpline des Veterinäramtes unter +43 1 4000 8060.




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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in NÖ
Hundeführschein Niederösterreich - "Hundeführerschein"

Das verschärfte Hundehaltegesetz besagt, dass jeder Besitzer die dafür erforderliche Eignung aufweisen muss, ein Tier halten und führen zu können.

Beim Hundeführschein (auch "Hundeführerschein" genannt) muss der Hundehalter zeigen, dass er mit dem Hund richtig umgehen kann. Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden soll gefördert werden.

Zu den aufgelisteten Kampfhunden (Bestimmung erfolgte nach Bissstärke) zählen wie in Wien die folgenden Hunderassen:

Rottweiler
Pitbullterrier
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Tosa Inu
Staffordshire Bullterrier
Dogo Argentino
Bandog (eigentlich keine Rasse, sondern die Bezeichnung für "Kettenhunde")
und entsprechende Mischlingsrassen.

Vorbereitung auf die Prüfung zum Hundeführschein
Theorie:
Gemeinsames Durcharbeiten des Fragenkataloges

Praxis:
Hundetraining für Hundemenschen
Für ein rücksichtsvolles, sicheres und konfliktfreies Miteinander von Mensch und Hund, muss oft der Mensch lernen, wie er mit dem Tier richtig umgehen muss.

Kosten:
Einzelberatung (Theorie): EUR 12,00 pro angefangene Viertelstunde
Einzeltraining Grundgehorsam (Praxis): EUR 12,00 pro angefangene Viertelstunde
Acht-Stunden-Block für Einzeltraining Grundgehorsam: EUR 264,00 für 8 Stunden (statt EUR 384,00)
Anfahrt: EUR 9,60 innerhalb Wiens // außerhalb Wiens - EUR 0,42/km

Kontakt:
Schreiben Sie an email: info@hundefuehrschein.com (diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann). oder unter der Telefon Nr.: 0664 / 345 57 45!


Niederösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung:
Entwurf der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung [PDF, 53KB">

Erläuterungen zum Entwurf der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung [PDF, 58KB">

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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein im Burgenland
Hundeführschein Burgenland - "Hundeführerschein"

Im Burgenland ist es zur Zeit nicht notwendig einen Hundeführschein abzulegen bzw. nachzuweisen.


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in der Steiermark
Hundeführschein Steiermark - "Hundeführerschein"
Prüfung beim Tierarzt !
Ab Herbst 2010 muss jeder, der sich einen neuen Hund anschafft, eine Prüfung bei einem Tierarzt ablegen.

Diese kostet EUR 30,00 und ist für jeden verpflichtend, der neuer Hundbesitzer ist. Personen, die bereits einen Hund haben, müssen diese Prüfung nicht ablegen.

Bisher existiert nur der Entwurf eines steirischen Hundehaltegesetzes, der in einem Unterausschuss des Landtages behandelt werden soll.
Weitere offizielle Informationen gibt es derzeit nicht zu diesem Thema.


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in Kärnten
Hundeführschein Kärnten - "Hundeführerschein

Heuer (2010) soll an einer Lösung in Sachen Hundeführschein gearbeitet werden. Auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde soll eingeführt werden.

Halter von verhaltensauffälligen Hunden sollen einen Hundeführschein absolvieren müssen.
Ein Gesetz dazu gibt es jedoch noch nicht.


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in Tirol
Hundeführschein Tirol - "Hundeführerschein

In Tirol gibt es keinen verpflichtenden Hundeführschein.

Die Regelungen zum Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere und somit auch durch Hunde sind im Tiroler Landes-Polizeigesetz unter § 6 ("Halten von Tieren") und § 6a ("Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden") enthalten.


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in Salzburg
Hundeführschein Salzburg - "Hundeführerschein

In Salzburg gibt es bisher keine Rassenliste. Hier müssen sich "gefährliche Hunde" einem Test unterziehen.

"Gefährliche Hunde" sind dem Landessicherheitsgesetz zufolge jene, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und Menschen oder Tiere bereits gebissen haben. Eine Prüfung wird aber auch nur gefordert, wenn die Gemeinde einen Hinweis bekommt.

Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Zusätzlich zum Test muss jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen.


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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in Vorarlberg
Hundeführschein Vorarlberg - "Hundeführerschein

Vorarlberger KampfhundeverordnungDie sogenannte Vorarlberger Kampfhundeverordnung besteht seit 1992 und besagt, dass das Halten von Kampfhunden einer Bewilligungspflicht unterliegt.

Diese Verordnung wurde aufgrund des Vorarlberger Landesgesetzes über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren erlassen und bestimmt.

Hier ausgenommen ist das Halten von Welpen im Alter von bis zu 12 Wochen durch den Besitzer bzw. Halter des Muttertieres.

Rassenliste der sogenannten Kampfhunde:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Español
Español
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff (möglicherweise gleichbedeutend mit dem Dogo Argentino)
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeauxdogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen zwischen Bandog (eigentlich keine Rasse, sondern die Bezeichnung für "Kettenhunde") und Pitbullterrier
Hunde aus Kreuzungen unter den genannten Rassen und Kreuzungen
Die Bewilligungserteilung zum Halten dieser Kampfhunde erfolgt durch den örtlich zuständigen Bürgermeister.

Herr Dr. Erik Schmidt, Tierschutzombudsmann Vorarlberg, bemüht sich, laut eigenen Angaben, seit Jahren, diese Verordnung durch eine Regelung mit Versicherungs- und Ausbildungspflicht für den Halter zu ersetzen, da die Rassenregelung fachlich nicht zu rechtfertigen ist.

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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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Hundeführschein in Oberösterreich
Hundeführschein Oberösterreich - "Hundeführerschein

Seit 1. Juli 2003 kann sich niemand einen Hund anschaffen oder beim Amt anmelden, ohne einen Sachkundenachweis (Hundeführschein) vorzulegen.

Oberösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung



ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Was bedeutet der Hundeführschein in der Praxis?
Beim Hundeführschein steht das rücksichtsvolle, sichere und konfliktfreie Miteinander von Mensch und Hund im Vordergrund. Das Ziel besteht darin, die Hunde durch richtigen und rücksichtsvollen Umgang zu großstadttauglichen und sozial verträglichen Tieren zu machen. HundebesitzerInnen müssen bei der Prüfung mit einfachen Mitteln beweisen, dass sie Ihren Hund in alltäglichen aber auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Keinesfalls geht es hierbei um die Vorführung von irgendwelchen "Kunststückerln". Es geht um die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit.

Zweiteilige Prüfung: Theorie und Praxis
Der Hundeführschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei die Prüfung höchstens ca. zwei Stunden in Anspruch nimmt. Wer sich mit den Grundsätzen der Hundehaltung ausreichend beschäftigt und rücksichtsvoll durch die Stadt bewegt, sollte den Hundeführschein mit Leichtigkeit schaffen. Wer dennoch den Hundeführschein beim ersten Mal nicht besteht, kann ein zweites Mal antreten.

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht schafft?
Sollte jemand zwei Mal durchfallen, so wird beim verpflichtenden Hundeführschein der Hund von der Behörde abgenommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dann um extrem aggressive und hochgefährliche Tiere und ebenso bedenkliche HundehalterInnen handelt. Das gilt selbstverständlich nur für den verpflichtenden Hundeführschein. Beim seit 2006 bestehenden freiwilligen Hundeführschein können Sie auch in Zukunft x-fach zu Prüfung antreten. Es sind jedoch an den Prüfer EUR 25,00 für den entstandenen Aufwand zu bezahlen.

Freiwilligen auf verpflichtenden Hundeführschein umschreiben lassen
Wenn der freiwillige Hundeführschein für einen Hund in der obigen Liste in der Vergangenheit schon gemacht wurde oder bis zum Inkraftreten des neuen Gesetzes gemacht wird, kann den Hundeführschein bei der MA 60 - Veterinäramt (kostenlos) auf den Pflicht-Hundeführschein umschreiben lassen.

Jeder der mit dem Hund Gassi geht, braucht den Hundeführschein!
Den verpflichtenden Hundeführschein können mehrere Personen mit demselben Hund ablegen - z.B. mehrere Familienmitglieder oder auch Nachbarn. Wenn jemand krank oder auf Urlaub ist, kann daher ein sog. "Kampfhund" auch einer anderen Person überlassen werden, diese muss aber selbst einen Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" haben (das muss nicht exakt dieser Hund sein). Bei Übergabe des Hundes muss auch die Zusatzkarte für den Hund übergeben werden (ähnlich dem Zulassungsschein beim Auto).

Pro Hund ein Hundeführschein
Hat jemand mehrere "Kampfhunde" so ist für jeden Kampfhund ein Hundeführschein zu machen. Das heißt, beispielsweise fünf Hunde erfordern fünf Hundeführscheine.

Kontrolle und Strafen
Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, dann ist, wie beim Autofahren, von jeder Person, die einen "Kampfhund" im öffentlichen Raum führt, ein Hundeführschein auf Verlangen der Polizei vorzuweisen. Wer diesen Hundeführschein der Polizei nicht vorzeigen kann, hat mit empfindlichen Strafen und im Wiederholungsfall mit der dauerhaften Abnahme des Tieres zu rechnen. Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sog. "Kampfhunde" nicht führen.

Polizei und Magistrat werden in Schwerpunktaktionen den Besitz des Hundeführscheins kontrollieren. Fehlt das Dokument wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Ist der Gassi-Geher bei einer Kontrolle nicht im Besitz des Hundeführscheins erfolgt eine Verwaltungsstrafe, die voraussichtlich bei EUR 250,- beginnt. Der theoretische Maximalstrafrahmen kann bei bis zu EUR 14.000,- liegen.

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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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DIE PRÃœFUNG
Die Prüfung zum Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorieteil der Prüfung
Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests mit 30 Fragen. Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der PrüferIn aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von den 30 gestellten Fragen mindestens 24 richtig beantwortet wurden.

Fragenkatalog mit der Liste der 150 Fragen zum Downloaden:
Fragenkatalog für den Hundeführschein in Wien (PDF, 2MB)


Praxisteil der Prüfung
Der praktische Teil besteht aus drei Modulen.

Praxis - Modul I

Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, entscheidet die PrüferIn.

Die HundehalterIn hat jedenfalls zu zeigen, wie
der Hund angeleint wird,
der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

Praxis - Modul II

Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

Praxis - Modul III

Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens der HundehalterIn entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte. Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.

Bei diesen Aufgaben kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
Begegnung mit anderen Hunden,
Begegnung mit Joggern,
Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
Begegnung mit Kinderwagen,
Begegnung mit Kindern,
Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
Warten vor einem Geschäft,
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bewegung durch eine große Menschenmenge,
Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (z.B. Baustelle),
Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
Verhalten in einer Hundezone.

Die Begegnung mit anderen Hunden und mit Menschen sind verpflichtende Bestandteile der Prüfung. Bei der Prüfung kommt es aber nicht darauf an, dass der Hund alle Situationen „aushalten“ muss. Es kommt vielmehr darauf an, dass die HundehalterIn über ihren Hund genau Bescheid weiß, und die Situation gesetzeskonform und so meistert, dass für den Hund geringstmöglicher Stress entsteht und der Hund von der Umgebung nicht als Belästigung oder gar als Bedrohung wahrgenommen wird.

Nach positiver Absolvierung der Prüfung erhalten die HundehalterInnen einen provisorischen Hundeführschein. Der endgültige Hundeführschein wird dann mit der Post zugesandt.

Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung hat die Behörde den Hund abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Bei der Wiederholung der Prüfung muss jedenfalls eine AmtstierärztIn des Magistrates anwesend sein, bei Bedarf ist auch ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien beizuziehen.

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Quelle: www.hundefuehrschein.com (aktuelle Informationen zum Hundeführschein in Österreich)
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