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Schadenersatzanspruch


Notfälle beim Tier sind häufig auch mit Schadensersatzansprüchen verbunden, sei es dass das Tier selbst Schäden verursachte, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, oder dass die Schäden am Tier und die Tierarztrechnung Streitgegenstand sind, etwa dann, wenn ein friedlicher, angeleinter Hund von einem freilaufenden Hund gebissen wird.



Schäden, verursacht durch das Tier
Bei Verkehrsunfällen wird die Schuld dem Tier angelastet, „wenn es in seiner Unberechenbarkeit ursächlich an dem Schaden beteiligt war“, also praktisch immer. Für den Tierhalter heißt das, er haftet für den durch sein Tier entstandenen Schaden, selbst wenn ihn keine Schuld trifft und das Tier nicht unter seiner Aufsicht war. Wurde das Tier durch einen „Tierhüter“ betreut, das ist jemand, der gegen ein vertraglich geregeltes Entgelt das Tier beaufsichtigt, haftet auch dieser. Die gelegentliche Sorge um das Tier fällt allerdings nicht darunter, beispielsweise wenn Nachbarn während des Urlaubs die Katze versorgen oder die Haushälterin den Hund ausführt. Die Privathaftpflicht- Versicherung des Halters deckt Schäden nur bei Katzen und Kleintieren (auf entsprechende Klausel achten!), bei Hunden sollte unbedingt eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.

Schäden am Tier
Bei Raufereien zwischen Tieren wird die Schuld im allgemeinen zwischen den Kontrahenten geteilt, das heißt, die Tierarztrechnungen werden bis zu einer bestimmten Obergrenze auf die Halter umgelegt.
Wenn die Schuld jedoch eindeutig bei einer Partei liegt, indem beispielsweise ein angeleintes, friedliches Tier von einem freilaufenden Hund angegriffen wird, haftet der Halter des Angreifers für die Tierarztkosten. Das gilt natürlich auch bei tierquälerischen Handlungen wie Schlägen, Tritten oder Schüssen, die ein friedliches Tier treffen (große Ausnahme: Jäger sind berechtigt im Wald wildernde Tiere abzuschießen!).

Fundtiere
Für Fundtiere ist die örtliche Gemeinde zuständig, dass heißt sie übernimmt die Kosten für die tierärztliche Notfallversorgung. Wird ein Halter ausfindig gemacht, muss er die Kosten rückerstatten, auch für die anschließende Unterbringung im Tierheim. Um ein Tier in Lebensgefahr zu retten, darf man auf fremdem Grund und Eigentum eigenmächtig handeln. Allerdings sollte man sich stets einen Zeugen suchen, das empfiehlt sich übrigens auch für Beißereien, bei denen ein Hund angeleint war.